Arbeitsrecht
Viele Entscheidungen werden ohne großes Nachdenken getroffen. Aus Wut über einen Arbeitnehmer wird dieser gekündigt oder abgemahnt. Die Folgen für ein solches Verhalten, merkt der Arbeitgeber oft erst vor dem Arbeitsgericht. Seine Kündigung steht nicht durch, der Arbeitnehmer muss weiter beschäftigt werden und hat einen Anspruch auf Vergütung.
Selten gibt es so viele Einschränkungen im Vertragsrecht wie im Arbeitsrecht. Die Gestaltungsfreiheit bei Arbeitsverträgen ist durch Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen stark beschränkt. Zum Schutz des Arbeitnehmers darf von zwingendem Gesetzesrecht nicht abgewichen werden.
Zwar wird ein Arbeitsvertrag nicht generell unwirksam, wenn einzelne Klausel darin unzulässig sind oder fehlen, dennoch unterliegt das Arbeitsrecht starken Reglementierungen. Nicht nur bei der Gestaltung, sondern vor allem auch bei der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen, sei es durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag, ist anwaltliche Hilfe sinnvoll.
Oft sind es die Arbeitgeber, die sich zu spät Hilfe holen. Für einen Arbeitnehmer ist es heute oft selbstverständlich eine Rechtschutzversicherung abzuschließen, die das Arbeitsrecht mitumfasst. Arbeitgeber hingegen suchen sich die Hilfe oft zu spät und können damit ihre Möglichkeiten nicht von Anfang an optimal nutzen, einfach weil das Wissen fehlt und die Maßnahmen ergriffen werden ohne über die rechtlichen Möglichkeiten informiert zu sein.
Klugerweise holt man sich rechtzeitig anwaltlichen Rat ein, damit Entscheidungen nicht „aus dem Bauch heraus“ getroffen werden.
Die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht
{accordion title="Was fällt unter das Arbeitsrecht"}
Das Arbeitsrecht umfasst sowohl die vertraglichen als auch gesetzlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Individualarbeitsrecht) einerseits und Betriebsrat und Arbeitgeber (Kollektivarbeitsrecht) andererseits. Daneben sind die Tarifparteien gesondert zu nennen.
{accordion title="Welche Arbeitsgesetze gibt es?"}
Das Arbeitsrecht ist mittlerweile eine hochkomplexe Rechtsmaterie mit einer Vielzahl an gesetzlichen und kollektivrechtlichen Regelungen, z.B. Tarifverträge. Das deutsche Arbeitsrecht sieht unter anderem gesetzliche Bestimmungen zur Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsfristen und Kündigungsschutz sowie die Rechte des Betriebsrates vor.
{accordion title="Was sind die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers?"}
Die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers ergeben sich aus den vertraglichen Regelungen des Arbeitsverhältnisses und dem Gesetz. Dabei unterscheidet man zwischen Haupt- und Nebenpflichten. Als Hauptpflicht gilt etwa der Grundsatz: Arbeit gegen Geld. Zeitgleich treffen den Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber Treue- und Rücksichtnahmepflichten. So muss der Arbeitnehmer beispielsweise sorgsam mit Betriebseigentum des Arbeitgebers umgehen oder sich freundlich gegenüber anderen Mitarbeitern des Betriebes verhalten.
{accordion title="Wann beginnt die Arbeitszeit?"}
So einfach diese Frage klingt, so schwierig ist sie in der Praxis manchmal zu beantworten. Grundsätzlich kann auf die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zurückgegriffen werden. Hiernach ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Wann die Arbeit allerdings beginnt, lässt das Gesetz offen und wird stets nach der jeweiligen Tätigkeit beurteilt. So beginnt die Arbeit in der Lebensmittelverarbeitung bereits dann, wenn der Arbeitnehmer auf dem Weg in die Umkleide ist, um sich die Arbeitskleidung anzulegen. Bei einer Bürokraft beginnt die Arbeit nicht schon beim Betreten des Betriebes, sondern bei der Ankunft am eigentlichen Arbeitsplatz.
{accordion title="Wie viel Urlaub steht mir zu?"}
In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch. Dies gilt auch für Minijobber. Das Bundesurlaubsgesetz regelt den gesetzlichen Mindesturlaub. Bei einer Arbeitswoche von sechs Tagen sieht das Gesetz 24 Urlaubstage vor. Dies entspricht vier Wochen Urlaub. Die Mehrheit arbeitet allerdings nur fünf Tage in der Woche und hat daher einen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen im Jahr, was ebenfalls vier Wochen entspricht. Unabhängig hiervon kann im Arbeitsvertrag auch mehr Urlaub vertraglich geregelt werden. Auch die Mehrheit der in Deutschland geltenden Tarifverträge sieht einen weitergehenden Urlaubsanspruch vor. Eine Regelung unterhalb des Mindesturlaubs nach dem Bundesurlaubsgesetz ist unzulässig.
{accordion title="Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen gibt es?"}
Arbeitsrechtliche Konsequenzen dienen dem Arbeitsgeber dazu, Einfluss auf das Verhalten des Arbeitnehmers zu nehmen. Hierzu zählen etwa:
- Ermahnung
- Abmahnung
- Fristlose Kündigung und fristgemäße Kündigung
{accordion title="Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?"}
Das Gesetz lässt eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nur zu, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Hierbei handelt es sich um Gründe, die im Verhalten des Arbeitnehmers liegen und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Der Arbeitgeber muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung des wichtigen Grundes die Kündigung erklären, andernfalls ist die fristlose Kündigung schon deshalb unwirksam.
{accordion title="Wann besteht Kündigungsschutz?"}
Nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht Kündigungsschutz, wenn im Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter regelmäßig beschäftigt sind und der betroffene Mitarbeiter länger als sechs Monate im Betrieb ist.
{accordion title="Was bedeutet Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer?"}
Unterliegt das Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutzgesetz, ist eine Kündigung nur dann wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Es muss dann ein gesetzlicher Kündigungsgrund vorliegen. Hierbei unterscheidet man personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Gründe. Das Vorliegen dieser Gründe muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen.
{accordion title="Gibt es nach dem Erhalt einer Kündigung Fristen zu beachten?"}
Ja, die Kündigung kann beim Arbeitsgericht nur dann mit Erfolg angegriffen werden, wenn die Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von drei Wochen erhoben wird. Die Frist ist zwingend einzuhalten. Wir die Klage nur einen Tag verspätet eingereicht, kann die Kündigung nicht mehr angegriffen werden, selbst wenn kein berechtigter Kündigungsgrund vorliegt.
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