Versicherungsrecht
Versichert für den Fall der Fälle und doch schutzlos? Das tägliche Leben bietet eine Vielzahl von Risiken und Gefahren. Häufig ist es nur eine unbewusste Bewegung oder ein unachtsamer Moment mit teilweise gravierenden Folgen. So kann bereits ein einziger Fehltritt auf der Treppe oder der ungewollte Zusammenstoß mit dem Mitspieler beim Fußball erhebliche gesundheitliche Folgen haben, die den Betroffenen in seiner zukünftigen persönlichen, aber auch finanziellen Lebensführung stark beeinträchtigen können.
Gleiches gilt für etwaige Sachschäden, die einem durch Dritte widerfahren oder die man aus Unachtsamkeit am Eigentum anderer verursacht hat.
Für all diese Gefahren des täglichen Lebens bietet die Versicherungswirtschaft den Bürgern die Möglichkeit, sich gegen die Folgen von Schadensereignissen durch den Abschluss einer Versicherung individuell abzusichern. Hierdurch wird häufig der Eindruck erweckt, man sei gegen alle Eventualitäten gewappnet.
Dass es sich hierbei häufig um einen Trugschluss handelt, zeigt sich, wenn der Versicherungsfall tatsächlich einmal eintritt und die Versicherung aufgrund der Umstände des Einzelfalles oder unter Berufung auf einen Ausschlussgrund ihre Leistungen versagt.
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Ein eigenes Haus, der lang ersehnte Neuwagen, die moderne Inneneinrichtung oder die Erfüllung eines Lebenstraums: All diese Dinge sind mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden und lassen sich häufig nur durch ein Darlehen der Bank finanzieren. Was aber passiert, wenn sich die Einkommensverhältnisse aufgrund unvorhergesehener Ereignisse plötzlich verändern?
Die Freude war groß als Herr und Frau Müller mit Kind und Kegel in das verlängerte Wochenende starteten. Umso größer war die Überraschung und der Schock, als sie am Sonntagabend nach Hause kamen und feststellten, dass Fremde ihr Haus auf den Kopf gestellt und ihre Habseligkeiten entwendet hatten.
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Gerhard Hillebrand
Rechtsanwalt
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