Häufig gestellt Fragen
Häufig ergeben sich im Erstgespräch die gleichen Fragen. Daher haben wir für Sie im Folgenden schon vorab die Antworten der am häufigst gestellten Fragen.
Sofern Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gerne oder rufen Sie uns einfach an: Kontaktinformationen.
Ihre häufigsten Fragen
Welche Kosten kommen auf mich zu wenn ich einen Anwalt aufsuche?
Eine Erstberatung kostet bis zu 190,00 € zzgl. Ust. = 226,10 €, häufig liegen die Kosten jedoch darunter und sind mit dem Anwalt abzusprechen. Bitte klären Sie dies zum Anfang des Gesprächs.
Bekomme ich Armenrecht oder Beratungshilfe?
Sollten lhre wirtschaftlichen Verhältnisse nicht so gut sein, dann können Sie im Vorwege bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Das Amtsgericht prüft in einen Gespräch mit Ihnen, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Beratungshilfe erfüllt sind.
Welche Freibetrage gelten denn für die Beratungshilfe?
Von Ihrem Einkommen werden lhre Auslagen abgezogen wie Miete, Hauslasten, Unterhaltsverpflichtungen oder Darlehen. Der Freibetrag für Sie liegt bei 442,00 €. Sollten Sie arbeiten, 643,00 €, für Ihren Lebenspartner 354 €, für Ihre Kinder 1. Stufe (Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) von 257,00 €, 2. Stufe (Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) von 296 €, 3. Stufe (Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) von 338 €.
Welche Unterlagen muss ich für Beratungshilfe haben?
Wenn Sie das Amtsgericht aufsuchen bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: Einkommensnachweise der letzten drei Monate, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Mietvertrag, Belege über Schulden, Belege über weitere Ausgaben sowie die bisher geführte Korrespondenz. Mit diesen Unterlagen müssen Sie auch nachweisen, dass das Einschalten eines Anwaltes erforderlich ist.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, kommt diese für die Kosten bei lhnen auf?
Bitte bringen Sie die Vertragsunterlagen zum Erstgespräch mit. Nicht jedes Rechtsgebiet wird von lhrem Vertrag umfasst. Gern stellen wir einen Antrag für Sie auf Übernahme der Kosten.
Was ist eine Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutzversicherung?
Einige Versicherungsverträge sehen vor, dass Sie sich selber an den Kosten beteiligen müssen. Das hängt jeweils von lhrem Vertrag ab. Max. in Hohe dieses Betrages tragen Sie die Kosten selbst. Hierzu erhalten Sie dann eine gesonderte Zahlungsaufforderung von uns.
Ich bin ADAC-Mitglied. Vertreten Sie mich dann kostenfrei?
Als ADAC-Vertragsanwälte erhalten Sie von uns eine kostenfreie Erstberatung. Alles weitere würden wir lhnen jedoch in Rechnung stellen, ggf. sind die Kosten von der Gegenseite zu erstatten.
Welche Unterlagen soll ich zum Erstgespräch mitnehmen?
Je umfangreicher Ihr Problem ist umso mehr Unterlagen bringen Sie bitte mit. Wir benötigen die gesamte Korrespondenz, Vertragsunterlagen und Fotos.
Kann ich bei lhnen parken?
Wir haben Parkplätze direkt am Haus.
Kann ich auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu lhnen gelangen?
Bei uns hält der Bus der Linie 12. Die Station heißt Holsatenring.
Wir wollen uns scheiden lassen, jedoch nur einen Anwalt beauftragen. Geht das?
Eine Scheidung kann auch mit nur einem Anwalt durchgeführt werden. Dieser vertritt dann aber nur einen Ehegatten.