Was tun, wenn die Baugenehmigung verweigert wird?
Als er das Grundstück von seinem Vater erbte, stand für Herrn Riedel fest, dass er dort im hinteren Grundstücksbereich ein Bungalow bauen würde. Doch der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung wird abgelehnt. "Das ist Außenbereich" hatte der Mitarbeiter des Bauamtes gesagt.
Die Baugenehmigung ist ein zentrales Instrument des Baurechts. Jeder Grundstückseigentümer hat die Zielsetzung, sein Grundeigentum nach seinen Belieben und Wünschen baurechtlich auszunutzen. Die Realisierung der gewünschten Bauvorhaben stößt jedoch häufig auf Probleme. Die Bauaufsichtsbehörde ist dafür zuständig, zu kontrollieren und zu überwachen, ob Bauvorhaben den öffentlich- rechtlichen Vorschriften (Baugesetzbuch, Landesbauordnung, Baunutzungsverordnung) entsprechen. Wird der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung abgelehnt, so kann der Bauherr innerhalb eines Monats gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen.
Im Widerspruchsverfahren ist es oft angezeigt, die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen und nach Lösungen für die von der Bauaufsicht beanstandeten Punkte zu suchen. Vielfach führt es auch zum Erfolg, in direkten Gesprächen mit den zuständigen Mitarbeitern der Bauaufsichtsbehörde nach Problemlösungen zu suchen, um eine Genehmigungsfähigkeit herzustellen. In rechtlicher Hinsicht gilt es stets zu bewerten, welche Vorgehensweise für den Bauherren sinnvoll und erfolgsversprechend ist. Zu beachten ist, dass der Bauherr im Falle der Ablehnung seines Widerspruchs auch die Möglichkeit hat, beim Verwaltungsgericht gegen den Widerspruchsbescheid eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung einzureichen.
Es muss hierbei indessen auch stets berücksichtigt werden, dass mit der gerichtlichen Durchsetzung derartiger Ansprüche häufig sehr lange Verfahrensdauern verbunden sind. In vielen Fällen empfiehlt es sich, nicht mit der "Brechstange" vorzugehen und eine gerichtliche Auseinandersetzung anzustreben, die häufige Jahre angedauert und deren Ergebnis ungewiss ist, sondern eine praktikable Lösung herbeizuführen, die von der Bauaufsichtsbehörde abgesegnet wird.
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Andreas Kuhn
Rechtsanwalt und Notar
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