Ihr Mieter zahlt die Miete nicht?
Da haben Sie lange investiert, um ein Einkommen durch die Vermietung von Wohnraum zu erzielen und dann das - der Mieter zahlt die Miete nicht! Teilweise wohnt dieser dort erst seit Kurzem oder eine sonst immer zuverlässige Mieterpartei stellt nach vielen Jahren kommentarlos die Zahlungen ein. Natürlich sprechen Sie eine außerordentliche, fristlose Kündigung aus.
Zieht der zahlungsunwillige Mieter dann nicht aus, kommt bei dem Gedanken an einen langwierigen Räumungsprozess durchaus mal die Idee auf, die Schlösser des Objekts auszutauschen. Von dieser Aussperrung des Mieters raten wir ausdrücklich ab, Sie werden dafür strafrechtlich belangt! Demgegenüber hat sie die unbefriedigende Rechtslage eines langwierigen Räumungsprozesses verbessert! Nach der neuen Gesetzgebung zur Stärkung der Rechte des Vermieters z. B. bei Vermietung an Mietnomaden existiert nun die Möglichkeit der Durchführung der sogenannten Berliner Räumung. Hier fallen keine hohen Kosten mehr für die Einlagerung von Möbeln des Mieters, die Beauftragung einer Spedition o. ä. an . Gerne beraten wir Sie zu der erleichterten und weniger kostenintensiven Lösung! Schonen Sie Ihre Nerven und Geldbeutel und besprechen mit uns das Erwirken eines Räumungstitels, um die Vollstreckung kümmern wir uns, wenn Sie wünschen, auch.
Wir setzen uns zum Thema Ihr Mieter zahlt die Miete nicht? für Sie ein:
Alexandra Breckwoldt
Rechtsanwältin
Fachanwältin für
Familienrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt
Arbeitsrecht
Knut Ebel
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für
Verkehrsrecht
Familienrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht