Ehegattenunterhalt
Bedürftig ist man dann, wenn man nicht selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Leistungsfähig ist man dann, wenn man ein Nettoeinkommen erzielt, das oberhalb der Selbstbehaltsgrenzen liegt. Die Höhe des Selbstbehalts richtet sich nach der Art des Unterhalts.
In Schleswig-Holstein sind die Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes maßgeblich. Die Leitlinien können über die Homepage des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes abgerufen werden. Die Leitlinien werden jährlich aktualisiert. Die aktuellen Selbstbehalte können den Leitlinien entnommen werden.
Der Trennungsunterhalt errechnet sich aus den Einkommensdifferenzen der Ehegatten. Das Familienrecht geht dabei vom sog. Halbteilungsgrundsatz aus. Andere Berechnungsmethoden ergeben sich beim Unterhalt minderjähriger oder volljähriger Kinder. Die Einzelheiten erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.
Wir setzen uns zum Thema Ehegattenunterhalt für Sie ein:
Alexandra Breckwoldt
Rechtsanwältin
Fachanwältin für
Familienrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt
Arbeitsrecht
Jan-Frederik Bisping, LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
Master of Laws (Medizinrecht)
Fachanwalt für
Medizinrecht
Familienrecht
Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt
Versicherungsrecht
Knut Ebel
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für
Verkehrsrecht
Familienrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Stefan Voßhage
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Arbeitsrecht
Familienrecht
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte
Sozialrecht
Allgemeines Zivilrecht