Pfusch am Bau - Der Albtraum für jeden Bauherren

Nun ist der lang erwartete Moment endlich da. Familie Sonntag zieht in den schicken Neubau ein. Doch schon wenige Wochen später steht fest: Im Dachstuhl bildet sich erster Schimmel, in den Fliesen bilden sich Risse und die Handwerker "tauchen ab". Was nun?

Die Errichtung eines Eigenheims ist für viele Bürger ein lang gehegter Traum, der eines Tages verwirklicht werden soll. Doch leider wird dieser Traum schon häufig in der Bauphase durch zahlreiche Schwierigkeiten getrübt. Immer wieder kommt es schon während der Bauphase zum Auftreten von Verzögerungen, zu Baumängeln und vertraglichen Streitigkeiten, die an den Nerven des Bauherren zerren. Die Liste der Mängel will häufig nicht enden. Nicht selten ist das Haus errichtet, die Bauherren jedoch längst mit den Nerven am Ende. Und dann beginnt häufig erst der eigentliche Streit. Hier benötigen Sie Hilfe, die nur ein Fachmann liefern kann.

Statistische Erhebungen zeigen, dass die Anzahl von Baumängeln von Jahr zu Jahr steigt. Der durch Baumängel verursachte Schaden ist erheblich, so dass frühzeitige und kompetente juristische Beratung zwingend geboten ist. Kein Bauherrn sollte annehmen, seine Situation sei hoffnungslos. Tatsächlich bestehen beste Möglichkeiten, dem Bauherren zu helfen und berechtigte Ansprüche z.B. auf Beseitigung der Mängel und auf Schadensersatz durchzusetzen. In rechtlicher Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass der Bauherr bei Auftreten von Problemen frühzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen sollte, um formale Fehler bei der Rechtsdurchsetzung zu vermeiden. Zu schnell hat man vieles falsch gemacht. Gewährleistung im Baurecht ist eine komplizierte Materie. Nachfristen müssen gesetzt werden, konkrete Mängelrügen erhoben und Zu­rückbehaltungsrechte geltend gemacht und Gutachter eingeschaltet werden.

Die rechtliche Durchsetzung hängt maßgeblich davon ab, eine fachgerechte Analyse der tat­sächlich vorliegenden Probleme und Mängel vorzunehmen und in gemeinsamer Abstimmung mit dem Bauherren die verschiedenen Handlungsalternativen zu erörtern. So hat z.B. die Entscheidung zu er­ folgen, ob eine gutachterliche Feststellung der Mängel erforderlich ist. Wir beraten gemeinsam mit den Mandanten darüber, ob ein privater Gutachter eingeschaltet wird oder über das zuständige Gericht ein sog. selbständiges Beweisverfahren eingeleitet wird, um vorliegende Mängel zu dokumentieren und Mängelbeseitigungskosten zu ermitteln. Der Auftraggeber hat aus dem Bauvertrag meist folgende Ansprüche:

- Anspruch auf Mängelbeseitigung

- Anspruch auf Vorschuss zur Mängelbeseitigung

- Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Verzug, etc.

Die wirtschaftlichen Folgen derartiger Streitigkeiten müssen frühzeitig beleuchtet werden. Es ist wich­ tig, den Mandanten über Verfahrenskosten sachgerecht zu informieren, Vor- und Nachteile der jeweiligen Verfahrensmöglichkeiten aufzuzeigen und auf dieser Grundlage für den jeweiligen Mandanten die richtige Vorgehensweise auszuwählen. Die Rechtslage ist für die Bauherren günstig. Denn Bauverträge sind Werkverträge. Und das heißt, dass den Handwerker und Bauunternehmer und Architekten eine Erfolgshaftung trifft. Der Unternehmer schuldet also nicht nur die handwerkliche Arbeit, sondern hat für den Erfolg seiner Arbeiten einzustehen. Die anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten und eine dauerhafte Funktionsfähigkeit des Gewerkes zu erreichen. Ein Bauherr sollte sich daher nicht entmutigen lassen.

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